Bundessozialgericht
Urt. v. 15.04.1981, Az.: 1 BA 23/81
Nichtzulassungsbeschwerde; Ordnungsgemäße Begründung; Nicht überprüfter Streitstoff
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 15.04.1981
- Aktenzeichen
- 1 BA 23/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10791
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Berlin 14.03.1979 - S 1 An 2702/78
- LSG Berlin 14.11.1980 - L 1 An 91/79
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- MDR 1981, 700-701 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist durch einen vom Beschwerdeführer verfaßten und unterzeichneten Schriftsatz, auch wenn er von dem Prozeßbevollmächtigten eingereicht und zum Gegenstand seines Vorbringens erklärt wird, jedenfalls dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn der Streitstoff von dem Prozeßbevollmächtigten selbst ersichtlich nicht überprüft worden ist.