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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.04.1981, Az.: 1 BA 23/81

Nichtzulassungsbeschwerde; Ordnungsgemäße Begründung; Nicht überprüfter Streitstoff

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.04.1981
Aktenzeichen
1 BA 23/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10791
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 14.03.1979 - S 1 An 2702/78
LSG Berlin 14.11.1980 - L 1 An 91/79

Fundstelle

  • MDR 1981, 700-701 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist durch einen vom Beschwerdeführer verfaßten und unterzeichneten Schriftsatz, auch wenn er von dem Prozeßbevollmächtigten eingereicht und zum Gegenstand seines Vorbringens erklärt wird, jedenfalls dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn der Streitstoff von dem Prozeßbevollmächtigten selbst ersichtlich nicht überprüft worden ist.