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§ 13 POG - Übergangsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Organisation der Polizei in Schleswig-Holstein (Polizeiorganisationsgesetz - POG)
Amtliche Abkürzung
POG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2012-13

Für den Personalrat gilt § 94a Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein entsprechend.