Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.12.1981, Az.: VIII ZR 35/81
Befreiung von der Sicherheitsleistung ; Geltung für Ausländer ; Ausnahmen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 09.12.1981
- Aktenzeichen
- VIII ZR 35/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12151
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- IPRspr 1981, 145
- ZIP 1982, 364
Amtlicher Leitsatz
Ein klagender Angehöriger des Staates New York der Vereinigten Staaten von Nordamerika, ist nicht von einer Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten befreit, es sei denn er hat im Inland eine Niederlassung oder ein zur Deckung der Kosten ausreichendes Grundvermögen.