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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.12.1981, Az.: VIII ZR 35/81

Befreiung von der Sicherheitsleistung ; Geltung für Ausländer ; Ausnahmen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.12.1981
Aktenzeichen
VIII ZR 35/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12151
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • IPRspr 1981, 145
  • ZIP 1982, 364

Amtlicher Leitsatz

Ein klagender Angehöriger des Staates New York der Vereinigten Staaten von Nordamerika, ist nicht von einer Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten befreit, es sei denn er hat im Inland eine Niederlassung oder ein zur Deckung der Kosten ausreichendes Grundvermögen.