Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.02.1960, Az.: 2 AZR 585/57
Einzelnes Kapellenmitglied; Schlechtes Spiel; Musikerkapelle; Minderwertige Gesamtleistung; Außerordentliche Kündigung; Sozialfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.02.1960
- Aktenzeichen
- 2 AZR 585/57
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1960, 10066
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG München 01.10.1957
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BAGE 9, 44 - 47
Amtlicher Leitsatz
1. Die durch das schlechte Spiel eines einzelnen Kapellenmitgliedes hervorgerufene minderwertige Gesamtleistung einer Musikerkapelle als Grund zur außerordentlichen Kündigung gegenüber allen Kapellenmitgliedern.
2. Wirksamkeit einer "Sozialfrist" bei der dem Arbeitnehmer ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung, wenn diese "Sozialfrist" aus dem Interesse des Arbeitgebers heraus gegeben wird.