Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.04.1962, Az.: 4 AZR 213/61

Bezahlte Waschzeit; Chemische Industrie; Vergütung für geleistete Arbeit; Erschwerniszulage; Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.04.1962
Aktenzeichen
4 AZR 213/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 09.01.1961 - 3 Sa 489/60

Fundstelle

  • DB 1962, 874-875 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die "bezahlte Waschzeit" nach Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der chemischen Industrie vom 02.02.1953 / 01.05.1957 § 5 stellt keine Vergütung für geleistete Arbeit, sondern eine besonders gestaltete Erschwerniszulage dar. Liegt die Waschzeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, so wird dadurch ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung nicht begründet.