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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 27.02.1975, Az.: 4 StR 571/74

Zurückverweisung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
27.02.1975
Aktenzeichen
4 StR 571/74
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 12087
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Bielefeld - 07.02.1974

Fundstellen

  • MDR 1975, 591-593 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 1234-1236 (Volltext mit amtl. LS)

Verfahrensgegenstand

Untreue

Prozessführer

Buchhändler Wilhelm S. aus B., dort geboren am ... 1918

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 27. Februar 1975
beschlossen:

Tenor:

Da der Hinweis auf den Teilfreispruch versehentlich unterblieben ist, wird das heute verkündete Urteil wie folgt neu gefaßt:

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7. Februar 1974, soweit er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Schmidt
RiamBGH Mayr ist beurlaubt und daher an der Unterschriftsleistung verhindert. Schmidt
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