§ 22 ALVO - Allgemeine Dienste
Bibliographie
- Titel
- Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO)
- Amtliche Abkürzung
- ALVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2030-16-1
In Ämter der Laufbahngruppe 2, erstes oder zweites Einstiegsamt kann auch eingestellt werden, wer nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt erworben hat.