Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.09.1972, Az.: 5 AZR 12/72
Leistungsbestimmungsrechte; Einwendungen; Entstehung durch Ausübung; Krankenhaus; Chefarzt; Teilungsrecht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.09.1972
- Aktenzeichen
- 5 AZR 12/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 10034
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 19.08.1971 - 7 Sa 434/71
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1973, 291
- NJW 1973, 581-582 (Volltext mit amtl. LS) "hier :Ö Vorbehalt der Teilung einer Abteilung"
Amtlicher Leitsatz
1. Entstanden im Sinne von ZPO § 767 Abs. 2 sind die Gründe, auf denen die Einwendungen gegen den durch das Urteil festgestellten Anspruch beruhen, bei Leistungsbestimmungsrechten erst, wenn diese ausgeübt sind.
2. Behält sich das Krankenhaus gegenüber dem Chefarzt vor, die von diesem geleitete Abteilung jederzeit zu teilen, so liegt darin ein vertraglich vereinbartes Leistungsbestimmungsrecht. Das Teilungsrecht kann vom Krankenhaus aber nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BGB § 315).