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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.09.1972, Az.: 5 AZR 12/72

Leistungsbestimmungsrechte; Einwendungen; Entstehung durch Ausübung; Krankenhaus; Chefarzt; Teilungsrecht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.09.1972
Aktenzeichen
5 AZR 12/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10034
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 19.08.1971 - 7 Sa 434/71

Fundstellen

  • BB 1973, 291
  • NJW 1973, 581-582 (Volltext mit amtl. LS) "hier :Ö Vorbehalt der Teilung einer Abteilung"

Amtlicher Leitsatz

1. Entstanden im Sinne von ZPO § 767 Abs. 2 sind die Gründe, auf denen die Einwendungen gegen den durch das Urteil festgestellten Anspruch beruhen, bei Leistungsbestimmungsrechten erst, wenn diese ausgeübt sind.

2. Behält sich das Krankenhaus gegenüber dem Chefarzt vor, die von diesem geleitete Abteilung jederzeit zu teilen, so liegt darin ein vertraglich vereinbartes Leistungsbestimmungsrecht. Das Teilungsrecht kann vom Krankenhaus aber nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden (BGB § 315).