Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 30.11.1995, Az.: 1 BvR 403/95

Äußerung; Gericht; Richterlicher Hinweis; Sachvortrag; Informationsinteresse; Hausfassade; Parabolantenne

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
30.11.1995
Aktenzeichen
1 BvR 403/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13345
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1996, 205 (Volltext mit red. LS)
  • NJWE-MietR 1996, 49
  • SGb 1996, 484-485 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

1. Äußerungen des erkennenden Gerichts im bisherigen Prozeßverlauf können besondere richterliche Hinweise erforderlich machen, wenn daraus nur schlußgefolgert werden kann, weiterer Sachvortrag sei entbehrlich (hier: Anfrage zum Übergang in das schriftliche Verfahren unter Beifügung einer Leitentscheidung des BVerfG (BVerfGE 1990, 27 = NJW 1994, 1147 [BVerfG 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92]), die Grundlage der zu erwartenden richterlichen Entscheidung sei; dies gilt namentlich in Fällen, in denen das erkennende Gericht nach einem Richterwechsel von veränderten Sachverhaltsannahmen auszugehen gedenkt.

2. Zur Abwägung des Informationsinteresses des marokkanischen Mieters zum Empfang von Heimat- oder anderen Sendern in arabischer Sprache mit dem Interesse des Vermieters an einer Abwehr ästhetischer Beeinträchtigungen der Hausfassade durch Parabolantennen.