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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.04.1983, Az.: 6 RKa 13/80

Ärztliche Qualifikation; Schadensersatzanspruch; Vertragsarzt; Beweis der Unwirtschaftlichkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.04.1983
Aktenzeichen
6 RKa 13/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10854
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Berlin 28.02.1977 - S 71 Ka 18/77
LSG Berlin 13.02.1980 - L 7 Ka 2/79

Fundstellen

  • BSGE 55, 95 - 97
  • SozR 2200 § 368e Nr 8

Amtlicher Leitsatz

Mit der Behauptung, er weise eine höhere ärztliche Qualifikation auf als seine Fachkollegen, kann der wegen unwirtschaftlicher kassenärztlicher Verordnungen auf Schadensersatz in Anspruch genommene Vertragsarzt weder eine Einzelfallprüfung erzwingen noch - im Falle des offensichtlichen Mißverhältnisses zwischen seinen und den durchschnittlichen Aufwendungen seiner Fachkollegen - den (Anscheins-) Beweis der Unwirtschaftlichkeit entkräften.