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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.06.1959, Az.: 2 AZR 585/56

Außerordentliche fristlose Kündigung; Abwägung des wichtigen Grundes; Rechtlich fehlerhafte Begründung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.06.1959
Aktenzeichen
2 AZR 585/56
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1959, 10092
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 26.09.1956 - 5 Sa 236/56

Fundstellen

  • AP Nr. 38 zu § 626 BGB
  • PraktArbR BGB § 626 Nr. 155

Amtlicher Leitsatz

Im Falle einer außerordentlichen fristlosen Kündigung darf das Gericht nicht ein für die Abwägung des wichtigen Grundes wesentliches Moment mit rechtlich fehlerhafter Begründung aus der Abwägung überhaupt herauslassen.