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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.10.1996, Az.: BVerwG 3 C 29/96

Verletzung des Gleichheitsgebotes; Rechtsverordnung; Verfassungsmäßigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.10.1996
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 29/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12656
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg (Oldenburg) 12.02.1988 - 2 A 43/86
OVG Lüneburg 14.05.1992 - 3 A 104/88

Fundstellen

  • BVerwGE 102, 113 - 119
  • NJW 1997, 956-958 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1997, 578 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Schließt eine Rechtsverordnung eine Personengruppe in einer das Gleichheitsgebot verletzenden Weise von einer Vergünstigung aus, so ist es den Verwaltungsgerichten im allgemeinen wegen der Prärogative des Verordnungsgebers verwehrt, Ansprüche der zu Unrecht Übergangenen für begründet zu erklären. Das gilt nicht, wenn die ausstehende generell-abstrakte Regelung nur dann verfassungsgerecht wäre, wenn die solche Ansprüche vorsähe.