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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.01.1975, Az.: 3 AZR 70/74

Ruhegehalt; Beamtenversorgung; Weihnachtszuwendungen; Auslegung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.01.1975
Aktenzeichen
3 AZR 70/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10045
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 05.12.1973 - 6 Sa 331/73

Fundstellen

  • DB 1975, 1368-1369 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 1854 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Sieht eine Vertragsklausel vor, daß sich Gehalts- und Versorgungsansprüche eines Angestellten in der Höhe nach dem Grundgehalt einer bestimmten beamtenrechtlichen Besoldungsgruppe richten, dann sind auch Weihnachtszuwendungen mit zu berücksichtigen, die an entsprechende Beamte gezahlt werden.

2. Bei der Auslegung eines Vertrages hat der Konsens der Parteien den Vorrang vor der an §§ 133, 157, 242 BGB orientierten normativen Auslegung.