Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.06.1987, Az.: 2 BvR 1389/86
Anhörung; Neu vorgetragener Sachverhalt; Gartentor; Ersatzzustellung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 02.06.1987
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1389/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 12207
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1988, 817 (Volltext mit red. LS)
- NVwZ 1988, 346 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
1. Ein zunächst nicht vorgetragener Sachverhalt, der mit den bisher vorgetragenen nicht im Einklang steht, darf ohne vorherige Anhörung des Beteiligten vom Gericht nicht als gegeben angenommen werden.
2. Ein Gartentor gilt nicht als Tür der Wohnung i.S.v. § 182 ZPO.