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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.06.1987, Az.: 2 BvR 1389/86

Anhörung; Neu vorgetragener Sachverhalt; Gartentor; Ersatzzustellung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.06.1987
Aktenzeichen
2 BvR 1389/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12207
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1988, 817 (Volltext mit red. LS)
  • NVwZ 1988, 346 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

1. Ein zunächst nicht vorgetragener Sachverhalt, der mit den bisher vorgetragenen nicht im Einklang steht, darf ohne vorherige Anhörung des Beteiligten vom Gericht nicht als gegeben angenommen werden.

2. Ein Gartentor gilt nicht als Tür der Wohnung i.S.v. § 182 ZPO.