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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 17.07.1984, Az.: 1 BvL 24/83

Verfassungsmäßigkeit; Erfüllung der Wartezeit auf Rente; Unfallbedingter Verlust der Erwerbsfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
17.07.1984
Aktenzeichen
1 BvL 24/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11755
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 67, 231 - 239
  • NJW 1985, 477-478 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA 1985, 36

Amtlicher Leitsatz

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nur bei unfallbedingtem Verlust der Erwerbsfähigkeit als erfüllt gilt (§ 1252 10 RVO).