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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.12.2002, Az.: 1 BvR 2251/02

Wartefrist für Zulassung als Anwaltsnotar; Bestellungskriterien für einen Notar; Voraussetzunge für die Notarzulassung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
18.12.2002
Aktenzeichen
1 BvR 2251/02
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2002, 27937
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BRAK-Mitt 2003, 79 (red. Leitsatz)
  • NJW 2003, 1108-1109 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Die fünfjährige Wartefrist für die Zulassung als Anwaltsnotar beinhaltet keinen Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährte Berufsfreiheit eines Bewerbers, sowie einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichheitsgebot.

  2. 2.

    Liegen zwischen den einzelnen Ausschreibungen der Notarstellen so lange Zeiträume, kann es unverhältnismäßig sein, einen Bewerber wegen geringfügiger Unterschreitung der Wartefrist von nur ein paar Tagen auf die nächste Ausschreibung zu verweisen.