Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 18.12.2002, Az.: 1 BvR 2251/02
Wartefrist für Zulassung als Anwaltsnotar; Bestellungskriterien für einen Notar; Voraussetzunge für die Notarzulassung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 18.12.2002
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2251/02
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2002, 27937
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BRAK-Mitt 2003, 79 (red. Leitsatz)
- NJW 2003, 1108-1109 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Die fünfjährige Wartefrist für die Zulassung als Anwaltsnotar beinhaltet keinen Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährte Berufsfreiheit eines Bewerbers, sowie einen Verstoß gegen das allgemeine Gleichheitsgebot.
- 2.
Liegen zwischen den einzelnen Ausschreibungen der Notarstellen so lange Zeiträume, kann es unverhältnismäßig sein, einen Bewerber wegen geringfügiger Unterschreitung der Wartefrist von nur ein paar Tagen auf die nächste Ausschreibung zu verweisen.