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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1974, Az.: III ZR 166/72

Glatteis; Vorbeugendes Streuen; Vorsorgemaßnahmen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.04.1974
Aktenzeichen
III ZR 166/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 11332
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Auch gefährlichen Straßenstellen ist in der Regel ein vorbeugendes Streuen nicht geboten. Anders verhält es sich, wenn unter den gegebenen Umständen Anlaß besteht, gegen eine solcher Stelle konkret zu befürchtende Glatteisgefahr Vorsorgemaßnahmen zu treffen.