Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.01.1986, Az.: 4 AZR 409/84
Eingruppierung eines Maschinenmeisters; Maschinenanlage; Grad der technisch-maschinellen Ausstattung; Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.01.1986
- Aktenzeichen
- 4 AZR 409/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 10122
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Nürnberg 04.05.1982 - 8 Ca 458/81 A
- LAG Nürnberg 23.05.1984 - 3 Sa 64/82
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 113 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- PersV 1991, 134
- RdA 1986, 139-140
Amtlicher Leitsatz
1. Als "Maschinenanlage" (VergGr Vc BAT Fallgruppe 6) ist die Zusammenfassung mehrerer zusammengehöriger und einem bestimmten technischen Zweck dienender Maschinen anzusehen. Auch eine Hochdruck-Hydraulikanlage in einem Universitätsinstitut kann eine Maschinenanlage sein.
2. Die Merkmale der VergGr Vc BAT Fallgruppe 6 sind nur erfüllt, wenn die Maschinenanlage sowohl "groß" als auch "wichtig" im tariflichen Sinne ist.
3. Bei der Größe der Maschinenanlage darf nicht nur auf ihre räumliche Größe abgestellt werden. Kennzeichnend für eine "große Maschinenanlage" können vielmehr auch der Grad ihrer technisch-maschinellen Ausstattung, die Kompliziertheit und der Wert der Anlagen sowie deren vielfältige Verwendungsmöglichkeiten sein.