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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.10.1993, Az.: BVerwG 8 C 33/92

Erschließungsbeitrag; Landesrecht; Heranziehungsbescheid

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.10.1993
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 33/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13340
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 23.07.1992 - 6 B 92.1119
üVG München 11.02.1992 - M 2 K 90.3505

Fundstellen

  • NVwZ 1994, 903-905 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZfBR 1994, 103 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Grundsatz der Aufrechterhaltung eines Straßenausbaubeitragsbescheides mit Blick auf Erschließungsbeitragsrecht gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Erhebung einer Vorausleistung auf einen Straßenausbaubeitrag durch die Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag ersetzt wird (hier: Veranlagung von Teilflächen eines Bahngeländes).

2. Ein Heranziehungsbescheid, der zu Unrecht auf das Straßenbaubeitragsrecht gestützt ist, muß gem. § 113 I 1 VwGO daraufhin überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang er mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrechterhalten werden kann. Das vorrangige materielle Erschließungsbeitragsrecht schließt insoweit etwaige entgegenstehende Verfahrensvorschriften aus.