Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 27.04.1995, Az.: 8 AZR 200/94
Betriebsbedingte Kündigung; Schließung des Betriebs; Kündigungszeitpunkt
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 27.04.1995
- Aktenzeichen
- 8 AZR 200/94
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 10219
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Köln 16.11.1993 - 11 (13) Sa 315/93
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Eine vorübergehende Schließung des Betriebs kann eine betriebsbedingte Kündigung unter Umständen rechtfertigen. Sache des kündigenden Arbeitgebers ist es in jedem Falle, eine Prognose darzulegen, wonach im Kündigungszeitpunkt der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei Ablauf der Kündigungsfrist für nicht erhebliche Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten war. Ein Zeitraum von fast 3/4 Jahren kann dabei durchaus erheblich sein.