Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.04.1972, Az.: II ZR 153/69
Mißbrauch der Vertretungsmacht; Stellvertretung; Vertreter ohne Vertretungsmacht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.04.1972
- Aktenzeichen
- II ZR 153/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1972, 11202
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DB 1973, 129 (Volltext mit amtl. LS)
- WM 1972, 1381
Redaktioneller Leitsatz
Unter Berücksichtigung der Regeln über den Mißbrauch der Vertretungsmacht können dem Vertretenen neben den Abreden, die seinen Interessen entgegen laufen, auch die Tatsachen nicht zugerechnet werden, die in bei Kenntnis ihrer offensichtlich vom Vertragsschluß abgehalten hätten.