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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1987, Az.: 7 RAr 3/86

Verlängerung der Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung als Bemessungsgrundlage; Tarifvertrag; Arbeitsbereitschaft; Regelmäßige Arbeitszeit; Bemessung des Arbeitslosengeldes

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.07.1987
Aktenzeichen
7 RAr 3/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11577
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NZA 1988, 111

Amtlicher Leitsatz

Läßt ein Tarifvertrag die Verlängerung der regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung zu, in deren Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, muß die Betriebsvereinbarung festlegen, an welchen Arbeitsplätzen dies der Fall ist, ansonsten kann sie nicht als Grundlage für die Bemessung eines höheren Arbeitslosengeldes dienen.