Bundessozialgericht
Urt. v. 28.07.1987, Az.: 7 RAr 3/86
Verlängerung der Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung als Bemessungsgrundlage; Tarifvertrag; Arbeitsbereitschaft; Regelmäßige Arbeitszeit; Bemessung des Arbeitslosengeldes
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 28.07.1987
- Aktenzeichen
- 7 RAr 3/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1987, 11577
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1988, 111
Amtlicher Leitsatz
Läßt ein Tarifvertrag die Verlängerung der regelmäßigen tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit für Arbeitnehmer durch Betriebsvereinbarung zu, in deren Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, muß die Betriebsvereinbarung festlegen, an welchen Arbeitsplätzen dies der Fall ist, ansonsten kann sie nicht als Grundlage für die Bemessung eines höheren Arbeitslosengeldes dienen.