Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.04.1961, Az.: 1 AZR 62/60
Arbeitsunfähigkeit; Verfahrensfehler; Begutachtender Arzt; Gutachtliche Stellungnahme
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 21.04.1961
- Aktenzeichen
- 1 AZR 62/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1961, 10153
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm - 08.01.1960 - AZ: 5 Sa 228/58
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1961, 882-883 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Bei Arbeitsunfähigkeit i.S. des ArbKrankhG § 1 kann von den Gerichten für Arbeitssachen ohne einen Verfahrensfehler i.S. des ZPO § 286 nur dann festgestellt werden, wenn kein Zweifel daran besteht, daß dem begutachtenden Arzt der Arbeitsunfähigkeitsbegriff des ArbKrankhG § 1 bzw. des RVO § 182 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 bekannt war und daß er diesen Arbeitsunfähigkeitsbegriff bei seiner gutachtlichen Stellungnahme im Auge hatte.