Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.06.1976, Az.: VIII ZB 47/75

Beschwerde; Wiedereinsetzungsgesuch; Berufungsgericht; Frist; Rückfrage; Büroversehen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
02.06.1976
Aktenzeichen
VIII ZB 47/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11369
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Bei der Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Berufungsgericht ist auch ein nicht innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 234 ZPO vorgetragener und glaubhaft gemachter Sachverhalt zu berücksichtigen, wenn dieses Vorbringen schon in der Berufungsinstanz durch Rückfrage gemäß § 139 ZPO hätte herbeigeführt werden können (hier: Fristversäumung infolge eines Büroversehens).