Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.10.1990, Az.: IV ZR 231/89

Ausschluß des Versicherungsschutzes; Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung; Fallbezogene Betrachtung; Vollbeweis; Anscheinsbeweis; Ursächlichkeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.10.1990
Aktenzeichen
IV ZR 231/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1990, 13940
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW-RR 1990, 147-148 (Volltext mit red. LS)
  • NJW-RR 1991, 147-148 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1990, 1343-1344 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Die zum Ausschluß des Versicherungsschutzes führende alkoholbedingte Bewußtseinsstörung wird im Rahmen einer gebotenen fallbezogenen Betrachtung festgestellt.

Dabei ist grundsätzlich ein Vollbeweis erforderlich. Erst bei der Frage der Ursächlichkeit der Bewußtseinsstörung für den Unfall kann dies durch die Prüfung eines Anscheinsbeweises erleichtert werden.