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§ 11 SGB I - Leistungsarten

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) Allgemeiner Teil
Redaktionelle Abkürzung
SGB I
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-1

1Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). 2Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen.