Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Art. 27 BayStG - Verwaltungskosten

Bibliographie

Titel
Bayerisches Stiftungsgesetz (BayStG)
Amtliche Abkürzung
BayStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
282-1-1-WK

Mit Ausnahme der Maßnahmen nach Art. 11 Abs. 3, Art. 12, 13 und 15 sowie der Rechnungsprüfung nach Art. 14 Abs. 2 sind Amtshandlungen bei Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke (Art. 2 Abs. 2 Satz 2) verfolgen, nach diesem Gesetz kostenfrei.