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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.03.1977, Az.: BVerwG 1 C 27/75

Zurücknahme einer Verfügung; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Feststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.03.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 27/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OVG Koblenz 21.05.1975 - 2 A 18/75

Fundstellen

  • DÖV 1977, 571
  • NJW 1977, 2228

Amtlicher Leitsatz

Nimmt die Behörde eine Verfügung mit der Begründung zurück, diese werde auf Grund neu gewonnener Erkenntnisse über den unverändert gebliebenen Sachverhalt aufgehoben, so kann das für die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der aufgehobenen Verfügung erforderliche Feststellungsinteresse nicht aus einem Rehabilitationsinteresse des Klägers hergeleitet werden.