Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.03.1977, Az.: BVerwG 1 C 27/75
Zurücknahme einer Verfügung; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Feststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.03.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 C 27/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11143
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- OVG Koblenz 21.05.1975 - 2 A 18/75
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DÖV 1977, 571
- NJW 1977, 2228
Amtlicher Leitsatz
Nimmt die Behörde eine Verfügung mit der Begründung zurück, diese werde auf Grund neu gewonnener Erkenntnisse über den unverändert gebliebenen Sachverhalt aufgehoben, so kann das für die verwaltungsgerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der aufgehobenen Verfügung erforderliche Feststellungsinteresse nicht aus einem Rehabilitationsinteresse des Klägers hergeleitet werden.