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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.05.1981, Az.: IVb ZB 524/81

Prozeßbevollmächtigter; Verschulden; Rechtsberatung; Urteilszustellung; Rechtsmittel; Krankheit; Vertreter

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.05.1981
Aktenzeichen
IVb ZB 524/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12354
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Den Prozeßbevollmächtigten trifft grundsätzlich ein Verschulden, wenn er seine Partei nicht vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis setzt und sie nicht darüber unterrichtet, ob, in welchem Zeitraum und auf welche Weise gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.

2. Ein Anwalt, der zeitweise durch Krankheit an seiner anwaltlichen Tätigkeit gehindert ist, hat bei Anwendung der von ihm zu fordernden Sorgfalt rechtzeitig für die Bestellung eines Vertreters zu sorgen.