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Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.02.1982, Az.: VIII ZR 76/81

Wiedereinsetzung; Verschulden; Rechtsmittelschrift; Korrektur; Zuverlässige Angestellte; Sorgfaltspflicht; Erneute Vorlage

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
10.02.1982
Aktenzeichen
VIII ZR 76/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12343
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1982, 2670 (Volltext mit amtl. LS)
  • Ostler, NJW 82, 2670

Amtlicher Leitsatz

Wenn der Rechtsanwalt für eine von ihm bereits unterzeichnete Rechtsmittelschrift eine bestimmte Korrektur durch eine zuverlässige Angestellte anordnet, verlangt die von ihm anzuwendende Sorgfaltspflicht nicht, daß er die nochmalige Vorlage des Schriftsatzes nach der Durchführung der Korrektur an ihn verlangt.