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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 21.07.1982, Az.: BVerwG 1 WB 75/81

Wehrbeschwerdeverfahren; Beschwerdeanlaß; Statistische Wertung; Leistungsnote; Eignungsnote; Beschwerdeanlaß

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.07.1982
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 75/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11874
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Die spätere statistische Wertung der einem Soldaten in einer Beurteilung erteilten Leistungsnote und Eignungsnote kann nicht "Beschwerdeanlaß" im Sinne von WBO § 6 Abs. 1 sein, wenn die gegen die Beurteilung erhobenen Einwendungen fristgerecht hätten vorgetragen werden können.