Bundessozialgericht
Urt. v. 17.12.1991, Az.: 13/5 RJ 22/90
Berufsschutz; Wertigkeit; Postzusteller; Beamter; Facharbeiterlohn
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.12.1991
- Aktenzeichen
- 13/5 RJ 22/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 11295
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Darmstadt 26.02.1986 - S 2 J 401/84
- LSG Darmstadt 19.04.1989 - L 13 J 417/86
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NZA 1992, 768 (amtl. Leitsatz)
- SGb 1992, 211 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
1. Der Berufsschutz in der Rentenversicherung richtet sich nach der Wertigkeit der beruflichen Tätigkeit in der letzten Zeit vor ihrer Beendigung. Die Fähigkeit, im bisherigen Beruf noch tätig zu sein, richtet sich nach der aktuellen Leistungsfähigkeit des Versicherten und den gegenwärtig in diesem Beruf gestellten Anforderungen.
2. Zum Berufsschutz eines Postzustellers, der auf einem Beamtendienstposten eingesetzt war und tariflich einen Facharbeiterlohn erhielt.