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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.10.1980, Az.: BVerwG 8 C 58/79

Musterungsverfahren; Musterungskammer; Widerspruchsbehörde; Widerspruchsbescheid; Nachträgliche Abänderung; Klaglosstellung; Wehrdienstfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.10.1980
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 58/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11392
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr 32

Amtlicher Leitsatz

1. Im Musterungsverfahren ist die Musterungskammer als Widerspruchsbehörde zur nachträglichen Abänderung ihres Widerspruchsbescheides dann befugt, wenn die Abänderung auf Anfechtung durch den betroffenen Wehrpflichtigen hin zu dessen Gunsten mit dem Ziel voller oder teilweise Klaglosstellung geschieht (Fortentwicklung von BVerwGE 39, 128)

2. Zum Begriff der Wehrdienstfähigkeit.