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Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.03.1981, Az.: KZR 2/80
„SB-Verbrauchermarkt“

Interessenabwägung; Bedienungsfachhandel; Selbstbedienungshandel; Versandhandel; Belieferung; Lieferung; Vertriebsbindung; Lieferungsverweigerung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
24.03.1981
Aktenzeichen
KZR 2/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12446
Entscheidungsname
SB-Verbrauchermarkt
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 908-909 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 2355-2357 (Volltext mit amtl. LS) "SB-Verbrauchermarkt"

Amtlicher Leitsatz

1. Der Umstand, daß ein marktmächtiger Hersteller neben dem Bedienungsfachhandel auch den Versandhanel beliefert, führt noch nicht ohne weiteres zur Verpflichtung, auch SB-Verbrauchermärkte zu beliefern, wenn diese die sachlichen Voraussetzungen der Vertriebsbindung des Herstellers nicht erfüllen.

2. Bei der Interessenabwägung können die Unterschiede zwischen den bislang belieferten Bedienungsfach- und Versandhandel einerseits und dem Selbstbedienungshandel andererseits nicht allein generalisierend berücksichtigt werden; es ist vielmehr auf die konkrete Unternehmensstruktur des die Belieferung erstrebenden SB-Verbrauchermarktes (mit 23 Niederlassungen) abzustellen.

3. Die nicht näher konkretisierte, bloße Befürchtung eines im Sinne des § 26 II 2 GWB marktmächtigen Herstellers, bei Belieferung von SB-Verbrauchermärkten den Bedienungsfachhandel als Abnehmer zu verlieren, rechtfertigt noch nicht eine Lieferungsverweigerung gegenüber einem SB-Verbrauchermarkt (mit 23 Niederlassungen).