Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.03.1981, Az.: KZR 2/80
„SB-Verbrauchermarkt“
Interessenabwägung; Bedienungsfachhandel; Selbstbedienungshandel; Versandhandel; Belieferung; Lieferung; Vertriebsbindung; Lieferungsverweigerung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.03.1981
- Aktenzeichen
- KZR 2/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12446
- Entscheidungsname
- SB-Verbrauchermarkt
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1981, 908-909 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 2355-2357 (Volltext mit amtl. LS) "SB-Verbrauchermarkt"
Amtlicher Leitsatz
1. Der Umstand, daß ein marktmächtiger Hersteller neben dem Bedienungsfachhandel auch den Versandhanel beliefert, führt noch nicht ohne weiteres zur Verpflichtung, auch SB-Verbrauchermärkte zu beliefern, wenn diese die sachlichen Voraussetzungen der Vertriebsbindung des Herstellers nicht erfüllen.
2. Bei der Interessenabwägung können die Unterschiede zwischen den bislang belieferten Bedienungsfach- und Versandhandel einerseits und dem Selbstbedienungshandel andererseits nicht allein generalisierend berücksichtigt werden; es ist vielmehr auf die konkrete Unternehmensstruktur des die Belieferung erstrebenden SB-Verbrauchermarktes (mit 23 Niederlassungen) abzustellen.
3. Die nicht näher konkretisierte, bloße Befürchtung eines im Sinne des § 26 II 2 GWB marktmächtigen Herstellers, bei Belieferung von SB-Verbrauchermärkten den Bedienungsfachhandel als Abnehmer zu verlieren, rechtfertigt noch nicht eine Lieferungsverweigerung gegenüber einem SB-Verbrauchermarkt (mit 23 Niederlassungen).