Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.10.1978, Az.: 4 AZR 177/77
Arbeitsforscher; Vorkalkulatoren; Dienstbereich des Bundesverteidigungsministers; Technische Ausbildung; Fachschulingenieur; REFA-Grundausbildung; Ingenieurszuschnitt; Ingenieursausbildung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.10.1978
- Aktenzeichen
- 4 AZR 177/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10162
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Frankfurt 03.11.1976 - 10/2 Sa 531/74
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- Anl 1a BAT
Fundstellen
- AP Nr. 10 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- PersV 1980, 29
Amtlicher Leitsatz
1. Als Arbeitsforscher oder Vorkalkulatoren tätige Angestellte im Dienstbereich des Bundesverteidigungsministers, die nicht über eine technische Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen verfügen, müssen zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der BAT Anl. 1a VergGr Va subjektiv entweder über denen eines geprüften Fachschulingenieurs entsprechende Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen oder aufgrund ihrer abgeschlossenen REFA-Grundausbildung befähigt sein, eine "entsprechende Tätigkeit" auf dem Gebiete der Arbeitsforschung oder Vorkalkulation auszuüben.
2. In beiden Fällen erfordert die auszuübende Tätigkeit objektiv "Ingenieurszuschnitt". Daran fehlt es, wenn die Tätigkeit lediglich Kenntnisse auf einem engbegrenzten Teilgebiet der entsprechenden Ingenieursausbildung verlangt.