Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 92 BbgKWahlV - Mitwirkung des Landeswahlausschusses

Bibliographie

Titel
Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV)
Amtliche Abkürzung
BbgKWahlV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
202-10

Für die Wahrnehmung zentraler Wahlaufgaben durch den Landeswahlausschuss gelten die Verfahrensvorschriften über den Landeswahlausschuss bei Landtagswahlen.