Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.12.1970, Az.: 3 AZR 52/70
Sondervergütung; Billigkeitskontrolle
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.12.1970
- Aktenzeichen
- 3 AZR 52/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10107
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hamburg 11.03.1969 - 4 Ca 3/69
- LAG Hamburg 08.12.1969 - 4 Sa 69/69
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 523
- DB 1971, 729 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Bei der Ausschüttung von Sondervergütungen steht es dem Arbeitgeber frei Bedingungen aufzustellen, sofern er dabei nach billigem Ermessen verfährt.
2. Will der Arbeitgeber die Gewährung von Sondervergütungen an solche Voraussetzungen binden, mit denen der Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zu rechnen braucht, muß er rechtzeitig in geeigneter Weise bekanntgeben, welche Bedingungen im einzelnen gelten sollen. Für vertraulich zu behandelnde Sonderzuwendungen an eine Gruppe von leitenden Angestellten gilt nichts anderes.