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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.02.1972, Az.: 1 AZR 244/71

Ausnahmeregelung; Wortlaut der Vorschrift; Wille der Tarifvertragsparteien; Ansprüche aus Arbeitsvertrag; Angestellte des öffentlichen Dienstes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.02.1972
Aktenzeichen
1 AZR 244/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10136
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 02.04.1971 - 6 Sa 800/70

Fundstellen

  • BAGE 24, 125 - 132
  • DB 1972, 443-444 (Volltext)
  • DVBl 1973, 87 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

BAT § 14 ist keine Ausnahmeregelung im Sinne des BAT § 70 Abs. 2 letzter Halbsatz. überschrift und Wortlaut der Vorschrift des BAT § 70 lassen den Willen der Tarifvertragsparteien erkennen, daß alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag von Angestellten des öffentlichen Dienstes begrenzt werden sollen.