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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.03.1984, Az.: BVerwG 6 C 107/82

Wehrpflicht; Kriegsdienstverweigerung; Wiederholter Antrag; Erneute Sachprüfung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.03.1984
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 107/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 12009
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 21.06.1982 - 6 K 5646/81

Fundstellen

  • BVerwGE 69, 90 - 95
  • NVwZ 1984, 727-728 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Entscheidung, ob über einen 2. Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei unveränderter Sachlage sachlich entschieden werden soll, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Prüfungsgremien. Eine erneute Sachprüfung ist jedenfalls nicht geboten, wenn sich aus der Begründung des 2. Antrags keine Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der rechtsbeständigen Ablehnung des ersten ergeben.