Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.03.1984, Az.: BVerwG 6 C 107/82
Wehrpflicht; Kriegsdienstverweigerung; Wiederholter Antrag; Erneute Sachprüfung
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 14.03.1984
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 C 107/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 12009
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ö VG Köln 21.06.1982 - 6 K 5646/81
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerwGE 69, 90 - 95
- NVwZ 1984, 727-728 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Entscheidung, ob über einen 2. Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei unveränderter Sachlage sachlich entschieden werden soll, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Prüfungsgremien. Eine erneute Sachprüfung ist jedenfalls nicht geboten, wenn sich aus der Begründung des 2. Antrags keine Anhaltspunkte für die Rechtswidrigkeit der rechtsbeständigen Ablehnung des ersten ergeben.