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Bundesgerichtshof
Urt. v. 20.05.1981, Az.: 2 StR 784/80

Ausübung der Prostitution; Einbehaltung von Lohnsteuerbeträgen; Abführung; Verpflichtung des Inhabers

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
20.05.1981
Aktenzeichen
2 StR 784/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11193
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1981, 2071-2073 (Volltext mit amtl. LS)
  • NStZ 1981, 395-396

Amtlicher Leitsatz

Der Inhaber einer Bar ist nicht verpflichtet, von den Einnahmen, die sogenannte Bardamen für die Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht in seinem Lokal erzielen, Lohnsteuerbeträge einzubehalten und abzuführen (im Anschluß an BGH, NJW 1980, 2591).