Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.02.1973, Az.: 5 AZR 383/72
Ekrankung; Krankheit; Grundleiden; Kur; Anspruch auf Gehaltsfortzahlung; Erkrankung nach sechsmonatiger ununterbrochener Dienstleistung; Hinausschieben des Anspruchs durch Tarifvertrag
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.02.1973
- Aktenzeichen
- 5 AZR 383/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10002
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 21.07.1972 - 9 Sa 27/72
Rechtsgrundlagen
- § 63 Abs. 1 HGB
- § 17B Nr. 2 Abs. 2 Manteltarifvertrag für die Angestellten des Einzelhandels in Bad.-Würt. i.d.F. vom 17. Mai 1971
Fundstellen
- BB 1973, 564
- DB 1973, 828-829 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Erkrankt ein Angestellter nach sechsmonatiger ununterbrochener Dienstleistung erneut an dem alten Grundleiden oder wird er deswegen zur Kur verschickt, so entsteht jedenfalls in aller Regel ein neuer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen.
2. Dieser Anspruch kann auch durch Tarifvertrag nicht hinausgeschoben werden.