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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.02.1973, Az.: 5 AZR 383/72

Ekrankung; Krankheit; Grundleiden; Kur; Anspruch auf Gehaltsfortzahlung; Erkrankung nach sechsmonatiger ununterbrochener Dienstleistung; Hinausschieben des Anspruchs durch Tarifvertrag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.02.1973
Aktenzeichen
5 AZR 383/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10002
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 21.07.1972 - 9 Sa 27/72

Fundstellen

  • BB 1973, 564
  • DB 1973, 828-829 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Erkrankt ein Angestellter nach sechsmonatiger ununterbrochener Dienstleistung erneut an dem alten Grundleiden oder wird er deswegen zur Kur verschickt, so entsteht jedenfalls in aller Regel ein neuer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen.

2. Dieser Anspruch kann auch durch Tarifvertrag nicht hinausgeschoben werden.