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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.06.1982, Az.: 6 RKa 12/80

Unwirtschaftliche Behandlungsweise; Anfechtung der Hornorarkürzung; Beschwerdeausschluß; Reformatio in peius

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.06.1982
Aktenzeichen
6 RKa 12/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10828
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 53, 284 - 291
  • Lüke, SGb 84, 115

Amtlicher Leitsatz

Wird eine Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise nur von dem betroffenen Kassen- oder Vertragsarzt angefochten, so ist es dem Beschwerdeausschluß (der Beschwerdekommission) grundsätzlich verwehrt, den Gesamtbetrag der Kürzung zu erhöhen. Insoweit gilt im Widerspruchsverfahren das Verbot der "reformatio in peius"".