Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.05.1962, Az.: 2 AZR 430/60
Pflichten eines leitenden Angestellten; Erteilte Aufträge; Prüfung auf Zweckmäßigkeit; Warnung vor Ausführung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.05.1962
- Aktenzeichen
- 2 AZR 430/60
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10135
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 30.08.1960 - 3 Sa 95/60
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1963, 238
- DB 1962, 1179 (Kurzinformation)
Amtlicher Leitsatz
Es gehört zu den Pflichten eines leitenden Angestellten, die ihm erteilten Aufträge auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und erforderlichenfalls seinen Arbeitgeber vor der Ausführung zu warnen.