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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.05.1962, Az.: 2 AZR 430/60

Pflichten eines leitenden Angestellten; Erteilte Aufträge; Prüfung auf Zweckmäßigkeit; Warnung vor Ausführung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.05.1962
Aktenzeichen
2 AZR 430/60
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 30.08.1960 - 3 Sa 95/60

Fundstellen

  • DB 1963, 238
  • DB 1962, 1179 (Kurzinformation)

Amtlicher Leitsatz

Es gehört zu den Pflichten eines leitenden Angestellten, die ihm erteilten Aufträge auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und erforderlichenfalls seinen Arbeitgeber vor der Ausführung zu warnen.