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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.06.1954, Az.: 2 AZR 63/53

Mündliche Verhandlung; Erlaß durch Senatsvorsitzenden; Erlaß durch Senat; Hinzuziehung der Bundesarbeitsrichter; Kleiner Senat

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.06.1954
Aktenzeichen
2 AZR 63/53
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1954, 10006
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Kiel 04.11.1953

Fundstellen

  • BAGE 1, 13 - 16
  • AP Nr. 1 zu § 53 ArbGG 1953

Amtlicher Leitsatz

Die nicht auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergehenden Beschlüsse erläßt nicht der Senatsvorsitzende allein, sondern - über die in den ArbGG § 74 Abs. 2 S. 3, § 74 Abs. 3 S. 2 und § 77 S. 2 bezeichneten Fälle hinaus - der Senat, allerdings ohne Hinzuziehung der Bundesarbeitsrichter (Kleiner Senat).