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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.09.1976, Az.: BVerwG 8 C 73/75

Anerkennung juristischer Prüfungen; #Anerkennung von Befähigungsnachweisen; Geltungsbereich des Gesetzes

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.09.1976
Aktenzeichen
BVerwG 8 C 73/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11321
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 51, 144

Amtlicher Leitsatz

Nach DRiG § 112 ist auch die Anerkennung von nach dem 08.05.1945 außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesvertriebenengesetzes abgelegten juristischen Prüfungen und erlangten Befähigungsnachweisen eines Vertriebenen gemäß BVFG § 92 Abs. 3 S. 1 möglich, wenn sie den entsprechenden Prüfungen und Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Gesetzes gleichwertig sind.