Bundessozialgericht
Urt. v. 17.07.1985, Az.: 1 RA 41/84
Höhe des Arbeitseinkommens; Flexibles Altersruhegeld; Selbständige Tätigkeiten; Ausgleich von Gewinnen und Verlusten
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 17.07.1985
- Aktenzeichen
- 1 RA 41/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11142
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BSGE 58, 277 - 282
- Martens, SGb 86, 209
Amtlicher Leitsatz
Bei der Ermittlung der Höhe des Arbeitseinkommens eines Versicherten, der flexibles Altersruhegeld beantragt und in der Zeit ab Antragstellung mehrere selbständige Tätigkeiten ausgeübt hat, sind Gewinne und Verluste aus diesen Tätigkeiten auszugleichen, soweit nicht die Verluste auf steuerlichen Vergünstigungen beruhen.