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Bundessozialgericht
Urt. v. 27.02.1981, Az.: 8/8a RU 108/79

Ende des Arbeitsverhältnisses; Arbeitsberatung; Arbeitloser; Unfallentschädigung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
27.02.1981
Aktenzeichen
8/8a RU 108/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10927
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Düsseldorf 20.03.1979 - S 18 U 147/78
LSG Essen 24.10.1979 L - 17 U 90/79

Fundstellen

  • BSGE 51, 213
  • SozR 2200 § 539 Nr 78

Amtlicher Leitsatz

Meldet sich ein Versicherter, dessen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber gekündigt worden ist, beim Arbeitsamt in der Zeit zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses für die Zeit danach als arbeitslos, so ist er, wenn er auf dem Wege zu einer vom Arbeitsamt noch vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses anberaumten Arbeitsberatung verunglückt, gemäß § 539 Abs 2 RVO "wie ein nach Absatz 1 Versicherter" versichert.