Bundesfinanzhof
Beschl. v. 08.06.1977, Az.: I R 169/75
Abschreibung eines Restbuchwertes; Betriebsvermögen; Unfall mit betrieblichem PKW; Geschäftsreise des Gewerbetreibenden; Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Bewußter Verstoß gegen Verkehrsvorschriften; Leichtfertigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 08.06.1977
- Aktenzeichen
- I R 169/75
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10342
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BStBl II 1977, 760
- DB 1977, 1730 (Volltext mit amtl. LS)
- DStR 1977, 573 (amtl. Leitsatz)
- NJW 1978, 560 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Der I. Senat des BFH legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Ist die Abschreibung des Restbuchwerts eines zum Betriebsvermögen gehörenden Personenkraftwagens, der bei einem Unfall auf einer Geschäftsreise des Gewerbetreibenden schwer beschädigt oder zerstört wurde, bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb betrieblicher Aufwand, wenn der Verkehrsunfall darauf beruht, daß der Steuerpflichtige bewußt und leichtfertig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat?