Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 10.04.1984, Az.: 1 ABR 62/82
Rechtsbeschwerde
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.04.1984
- Aktenzeichen
- 1 ABR 62/82
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1984, 10047
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Oberhausen 20.10.1981 - 2 BV 35/80
- LAG Düsseldorf 21.05.1982 - 9 TaBV 20/82
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NZA 1984, 268
Amtlicher Leitsatz
Die Rechtsbeschwerdebegründung im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren muß sich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen und darlegen, was der Rechtsbeschwerdeführer daran zu beanstanden hat und warum er die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts für unrichtig hält. Die Bezeichnung der verletzten Rechtsnorm mit der Bemerkung, das Landesarbeitsgericht habe einen darin enthaltenen Rechtsbegriff verkannt, genügt nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Rechtsbeschwerdebegründung.