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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.02.1977, Az.: 1 ABR 22/76

Leiter einer Betriebsabteilung; Leitender Angestellter; Beteiligung des Betriebsrates

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.02.1977
Aktenzeichen
1 ABR 22/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 18.02.1976 - 5 TaBV 4/75

Fundstelle

  • DB 1977, 1146-1148 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Hat der Leiter einer Betriebsabteilung nicht nur eine Vorgesetztenstellung, sondern trifft eigenverantwortlich für einen größeren Personenkreis verbindliche Entscheidungen auf sozialem und personellem Gebiet, an denen der Betriebsrat zu beteiligen ist, so kann es sich um einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG handeln.