Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.02.1977, Az.: 1 ABR 22/76
Leiter einer Betriebsabteilung; Leitender Angestellter; Beteiligung des Betriebsrates
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.02.1977
- Aktenzeichen
- 1 ABR 22/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10031
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 18.02.1976 - 5 TaBV 4/75
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- DB 1977, 1146-1148 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Hat der Leiter einer Betriebsabteilung nicht nur eine Vorgesetztenstellung, sondern trifft eigenverantwortlich für einen größeren Personenkreis verbindliche Entscheidungen auf sozialem und personellem Gebiet, an denen der Betriebsrat zu beteiligen ist, so kann es sich um einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG handeln.